Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Zwischen

MMC Hartmetall GmbH
Comeniusstraße 2
40670 Meerbusch

-nachfolgend Verantwortlicher A genannt-

Und

Machining Technology Center,
MITSUBISHI MATERIALS CORPORATION
Kitabukuro-Cho 1-600, Omiya-ku, Saitama-shi, 330-8508, Saitama, JAPAN

-nachfolgend Verantwortlicher B genannt-

-zusammen die Parteien genannt-

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Bei dem Projekt E-Learning Plattform arbeiten Verantwortlicher A und Verantwortlicher B eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).

Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

In dem auf „Moodle“ basierenden E-Learning-System, welches von Verantwortlicher B angepasst wurde, werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Alle personenbezogenen Daten, die durch die Erfassung und Eingabe von Benutzerdaten in die Datenbank sowie die Speicherung und Korrektur von Benutzerdaten verarbeitet werden, werden auf einem von AWS bereitgestellten Server in Tokio, Japan, gespeichert.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Verantwortlicher A für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei ihrer Erhebung, Eingabe und Speicherung auf der E-Learning Plattform (Wirkbereich A) zuständig. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse geschäftliche Aktivitäten effektiver durchzuführen ist, sind die Datenarten/-kategorien Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Abteilung, Kontaktdaten und die Besuchshistorie von E-Learning Inhalten.

Verantwortlicher B ist im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei ihrer Erhebung, Eingabe und Speicherung auf der E-Learning Plattform (Wirkbereich B) zuständig. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse geschäftliche Aktivitäten effektiver durchzuführen ist, sind die Datenarten/-kategorien Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Abteilung, Kontaktdaten und die Besuchshistorie von E-Learning Inhalten.

Was haben die Parteien vereinbart?

Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben Verantwortlicher A und Verantwortlicher B vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da in dem auf „Moodle“ basierenden E-Learning-System, welches von MMC angepasst wurde, personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von Verantwortlicher A oder Verantwortlicher B betrieben werden.

Prozessabschnitt / EDV-System
Erfüllung der Pflichten durch:

Abschnitt 1: Erhebung, Eingabe personenbezogener Daten auf der E-Learning Plattform für Personen, die in der europäischen Union ansässig sind.

Speicherung personenbezogener Daten auf der E-Learning Plattform (Standort des Servers in Japan)

Verantwortlicher A

Abschnitt 2: Erhebung, Eingabe personenbezogener Daten auf der E-Learning Plattform für Personen, die in anderen Ländern als der europäischen Union ansässig sind.

Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller registrierten Personen (einschließlich der in der Europäischen Union ansässigen Personen) zur Bereitstellung des E-Learning-Dienstes.

Speicherung personenbezogener Daten auf der E-Learning Plattform (Server in Japan).

Verantwortlicher B

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
  • Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist
    • Verantwortlicher A für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Abschnitt 1 zuständig und
    • Verantwortlicher B für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Abschnitt 2 zuständig.
  • Verantwortlicher A und Verantwortlicher B machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
  • Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Datenschutzrechte können sowohl bei Verantwortlicher A als auch bei Verantwortlicher B geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.