1. Allgemeines
    Die nachfolgenden Bedingungen gelten in der jeweiligen Fassung für alle Angebote und Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der MMC Hartmetall GmbH (nachfolgend „MMC Hartmetall“ oder „wir“) nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
  2. Beschaffenheit der Ware
    Unsere Angebote sind freibleibend. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Eventuell vermerkte Gewichtsangaben sind nur ungefähr und nicht verbindlich. Die aufgeführten Abmessungen und Baumaße der Normwerkzeuge entsprechen den zum Zeitpunkt der Herausgabe gültigen Normen. Die Anpassung an eine spätere eventuell abweichende Normung bleibt vorbehalten.
  3. Technische Änderungen
    Technische Änderungen an unseren Werkzeugen im Zuge der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
  4. Angebot/Vertragsschluss
    a) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, es sei denn, dass wir diese in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
    b) Verträge kommen durch unsere Bestätigung in Textform oder durch Auftragsausführung zustande.
    c) Bei Sonderanfertigungen ist die von uns bereitgestellte und vom Käufer bestätigte technische Zeichnung Vertragsgrundlage.
    d) Bei Unterschreitung eines Mindestauftragswertes von netto 100 €, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von netto 25 € zu erheben.
  5. Teil-/ Mehr- und Minderlieferung
    Wir behalten uns das Recht zu Teillieferungen vor. Für Nicht-Lagerstandard Produkte sind aus fertigungstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig.
  6. Liefertermine und -fristen
    Liefertermine oder Lieferfristen zählen ab Bestätigungsdatum. Sie können in Textform, verbindlich und unverbindlich, vereinbart werden. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt ungestörter Produktion; bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse jeglicher Art, insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Lieferfristen verlängern sich, soweit der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Ansprüche wegen Lieferverzugs sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns beschränkt.
  7. Abrufauftrag
    Der Abrufauftrag ist eine verbindliche Bestellung mit einer verbindlichen Laufzeit von maximal 12 Monaten, einer vereinbarten Bestellmenge und fixen Preisen, jedoch i.d.R. ohne konkrete Liefertermine. Die Terminierung der einzelnen Lieferungen liegt im Ermessen des Käufers. Die Laufzeit beginnt mit Auftragseingang. Wurde nach Ablauf der Laufzeit nicht die volle Bestellmenge abgerufen, behalten wir uns das Recht vor, nach textlicher Vorankündigung die Restmenge an den Käufer auszuliefern und in Rechnung zu stellen.
  8. Beschaffungsrisiko
    Sämtliche Sendungen laufen auf Rechnung und Gefahr des Käufers (FCA – Unser Lager, Incoterms 2020). Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur und Frachtführer.
  9. Mängel- und Rügepflicht
    Für Mängel haften wir nur wie folgt:
    a) Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    b) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschädigung, Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Empfang der Ware in Textform anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelhaftungsanspruchs ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
    c) Der Käufer hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
    d) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
    e) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  10. Haftung
    Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, sonstige Pflichtverletzungen sowie deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder auf einfacher Fahrlässigkeit durch uns, soweit die einfache Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt unsere zwingende Haftung gegenüber dem Käufer nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Garantien. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  11. Eigentumsvorbehalt
    Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten – auch zukünftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten auch der Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seiner Produktion zu verwenden oder in seinem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und alle etwa hierdurch entstehenden Kosten zu tragen oder zu erstatten. Forderungen, die dem Käufer während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts aus einer Weiterveräußerung an Dritte entstehen, gehen ohne besondere Abtretungserklärung auf uns über. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Wir werden diese Ermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält oder in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer hat die Wegnahme zu dulden, und zu diesem Zweck seine Büro- und Geschäftsräume betreten zu lassen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Kosten der Zurücknahme trägt der Käufer. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist hierzu die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist er verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 
  12. Retouren
    Retouren oder Umtausch sind nur nach vorheriger Absprache und innerhalb von 30 Tagen möglich. Den Retouren muss die entsprechende Dokumentation (u.a. Auftragsnummer, Rechnungsnummer, Lieferdatum, Grund der Retoure und der von uns ausgestellte Retourenschein) beiliegen. Retouren und umzutauschende Artikel werden nur im Fall von Lagerstandard Produkten akzeptiert, wenn sie in einwandfreiem Zustand (Neuzustand) sind, sich in unserer ungeöffneten Originalverpackung befinden und wenn die Rücksendung im Voraus bezahlt wird. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 15% des Nettokaufpreises zu erheben, wobei die Mindestbearbeitungsgebühr für alle Retouren oder Umtauschaktionen 25€ netto beträgt.
  13. Verpackungsrückgabe
    Gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG sind wir, um die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern, verpflichtet, nicht lizenzierte Verpackungen vom Käufer zurückzunehmen. Dies umfasst Versand-, Verkaufs- und Umverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern üblicherweise nicht als Abfall anfallen. Unsere Rücknahmepflicht betrifft ausschließlich gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten. Ort der Rücknahme ist der Geschäftssitz der MHG. Die Kosten für den Transport zum Ort der Rücknahme trägt der Käufer. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen. Rücknahmeanfragen richten Sie bitte an recycling@mmchg.de.
  14. Zahlungsunfähigkeit
    Entstehen nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so können wir die Leistung verweigern, bis Zahlung erfolgt oder Sicherheit für die Zahlung gewährleistet ist.
  15. Preise
    Die Preise sind Grundpreise ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Preise ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Wird die Ware nach Vertragsabschluss mit im Vertrag gesondert ausgewiesenen erhöhten oder zusätzlichen Abgaben oder Nebenkosten belastet, sind wir berechtigt den Käufer entsprechend zu belasten. Gleiches gilt für die Veränderung der Versandkosten, soweit sie nicht von uns aufgrund besonderer Vereinbarungen zu tragen sind.
  16. Sonderkonditionen
    Einmalige Sonderkonditionen gelten nur bei Komplettabnahme aller im jeweiligen Angebot aufgeführten Positionen und Stückzahlen.
  17. Zahlung
    Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Der Käufer trägt sämtliche Bankgebühren, die durch die Erfüllung unserer Forderungen entstehen.
  18. Verzug
    Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen, sofern wir nicht die Entstehung eines höheren Schadens nachweisen.
  19. Aufrechnung und Zurückbehaltung:
    Der Käufer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur in Hinblick auf Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  20. Geheimhaltung
    Von uns gegebene Zeichnungen und Skizzen dürfen ohne unsere Genehmigung anderen nicht zugänglich gemacht werden.
  21. Geistiges Eigentum
    a) An allen die Ware betreffenden Namen, Marken, Patenten und Erfindungen, unabhängig ob eingetragen oder nicht, bestehen ausschließliche Rechte von uns als Verkäufer bzw. vom Produzenten der Ware.
    b) Was Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen anbetrifft, so behalten wir uns Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Dieses betrifft nicht solche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die vom Käufer stammen.
    c) Die Aufbewahrungspflicht für Werkzeuge, die zur Herstellung von Handelswaren dienen, erlischt spätestens zwei Jahre nach der Lieferung an den Käufer.
    d) Der Käufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt wurden, keine Schutzrechte Dritter verletzen. Formen, Schablonen und sonstige Vorrichtungen bleiben unser alleiniges Eigentum, und zwar auch dann, wenn dem Besteller Kosten hierfür berechnet wurden.
    e) Zeichnungen und andere Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen oder wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
    f) Eingesandte Abbildungen, Zeichnungen, Modelle und Muster werden auf Wunsch des Käufers zurückgegeben. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so können wir diese 3 Monate nach Angebotsabgabe vernichten, in allen anderen Fällen 6 Monate nach Rechnungsstellung.
  22. Datenverarbeitung
    Wir erheben, verarbeiten und nutzen Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir nutzen Ihre Daten überdies, um Ihnen briefliche Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden. Sie sind berechtigt, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit gegenüber MMC Hartmetall über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten zu widersprechen bzw. Ihre Einwilligung zu widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter dem folgenden Link abrufen können:https://www.mmc-carbide.com/de/privacy/gp .
  23. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist am Sitz unserer Gesellschaft (Erfüllungsort).
  24. Schlussbestimmung
    a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
    b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend auch für den Fall, dass sich die vorliegenden Bedingungen in bestimmten Regelungsbereichen als lückenhaft erweisen.
    c) Die jeweils aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter https://www.mmc-carbide.com/de/agb zu finden. Die deutsche Version gilt vorrangig vor der englischen Version, welche lediglich als Übersetzungshilfe dient.

Stand 10/2023


MMC Hartmetall GmbH
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